PFB-Reglement

Abschnitt I: Durchführung des Wettbewerbs

§ 1 Tipps

I: Die Teilnehmer geben vor der Hin- bzw. Rückrunde die Tipps für alle Meisterschaftsspiele Borussia Mönchengladbachs ab.

II: Die Tipps für DFB-Pokalspiele, internationale und andere Pflichtspiele, werden rechtzeitig vom Veranstalter eingeholt.

III: Eine nicht rechtzeitige Abgabe des Tippzettels kann zur automatischen Niederlage führen. Liegen innerhalb einer kompletten PFB-Partie von einem Klub keine Tipps vor, gewinnt der Gegner mit 2:0.

IV: Wenn Klubs aufeinandertreffen, die beide keine rechtzeitige Tipp-Abgabe innerhalb einer kompletten PFB-Partie lieferten, endet das Spiel 0:0.

§ 2 Wertung der Tipps

Für den Gold-Tipp (exakt richtig getippt) erhält der Klub 4 Tore, für den Differenztipp (Höhe des Resultats richtig getippt) 3 Tore, für den halbrichtigen Tipp (Hälfte des Resultats richtig getippt) 2 Tore und für den Trendtipp (Sieger des Spiels richtig getippt) 1 Tor.

Beim halbrichtigen Tipp muss immer die Grundvoraussetzung des richtigen Trends vorhanden sein. Lautet der Tipp beispielsweise 1:0, das Resultat aber 1:2, ist dies kein halbrichtiger Tipp, obwohl eine Hälfte des Resultats mit dem abgegebenen Tipp übereinstimmt.

§ 3 Die Spielpaarungen

I: Ein Spiel im PFB besteht aus zwei Spielen Borussia Mönchengladbachs.

II: In Ausnahmefällen kann auch auf andere Spiele zurückgegriffen werden, oder ein Spiel im PFB auf nur ein Spiel der Borussia reduziert werden.

III: Für die Durchführung der Superliga-Meisterschaft und der Aufstiegsrunde zur Superliga werden grundsätzlich Bundesliga-Spiele verwendet.

IV: Für den PFB-Pokal werden grundsätzlich DFB-Pokalspiele und internationale Spiele verwendet. Nach Ausscheiden sowie fehlender internationaler Teilnahme, wird auf Bundesliga zurückgegriffen.

V: Weitere Spielpaarungen bestehen im United Association, deren Vorgaben im dortigen Reglement einzusehen sind.

§ 4 Spielausfall

Sobald ein Spiel der Borussia ausfällt oder kurzfristig verlegt wird, tritt automatisch das nächst folgende Spiel an die Stelle des ausgefallenen oder verlegten Spiels.

 

Abschnitt II: Aufteilungen

§ 1: Die Wettbewerbe

I: Die Superliga besteht aus 14, die Aufstiegsrunde zur Superliga aus 6 Vereinen. Der PFB-Pokal wird von 24 Klubs, darunter 10 Amateurvereine, absolviert.

II: Gemeinsam mit dem Surrealistischen Fußballverband (SFV) findet ein vereinigter Wettbewerb (United Association) statt, dessen Durchführung dem UA-Reglement zu entnehmen ist.

§ 2: Meisterschaft

I: In der Meisterschaft wird zunächst eine Hin- und Rückrunde ausgetragen. Im Anschluss daran treffen nochmals die vier Ersten mit Hin- und Rückspielen im „Final-Four“, aufeinandertreffen.

II: Im Final-Four geht es mit erreichten Toren und Punkten der regulären Serie weiter.

III: Meister wird der punktbeste Verein aus regulärer Saison und dem „Final-Four“. Bei Gleichheit entscheidet die Tordifferenz, danach die mehr erzielten Tore.

IV: Bei absolutem Gleichstand zählt der direkte Vergleich. Ist dieser unentschieden, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Boden (Auslosung) statt. Dies gilt nicht für Klubs, deren Platzierungen für Titelvergaben oder Qualifikationen bedeutungslos sind.

§ 3 PFB-Pokal

I: Im Achtelfinale I stehen neben zehn Amateurklubs, die sechs Superligisten der Plätze 9 bis 14 der Vorsaison. Ab dem Achtelfinale II steigen die ersten acht Plätze in den Wettbewerb ein.

II: Alle Pokalspiele werden ausgelost. Amateurklubs haben gegen Profis Heimrecht.

III: Das Pokalfinale findet stets, auch unter Beteiligung stadteigener Klubs, in der Lageweger Vandeburg-Kampfbahn statt. Der Verband behält sich andere Austragungsorte (Auslosung) vor.

§ 4 Aufstiegsrunde

In der Aufstiegsrunde tragen sechs Klubs Hin- und Rückspiele aus, um zwei Aufsteiger zu ermitteln. Bei Punktgleichheit, zählt die Tordifferenz. Bei Tordifferenzgleichheit entscheiden die mehr erzielten Tore. Bei kompletter Gleichheit der direkte Vergleich. Bei Remis folgt ein Entscheidungsspiel.

§ 5 Ab- und Aufstiegsreglement

Der Vorletzte und Letzte der Superliga steigt ab. Der Erste und Zweite der Aufstiegsrunde steigt auf.

§ 6 Internationale Teilnahme

Der Meister, der Vize-Meister, der Dritte und der PFB-Pokalsieger, qualifizieren sich für die UA-Liga. Der Pokal-Finalist vertritt den PFB-Pokalsieger nicht. Es qualifiziert sich dann der Saison-Vierte.

 

Abschnitt III: Regeln im Wettbewerb

§ 1 Die ´Ewige´ Tabelle

Zur Errechnung des Gesamtstandes werden die Punkte durch die Anzahl der Spiele dividiert. Bei einem identischen Quotienten, ist der Verein mit mehr absolvierten Spielen der Besserplatzierte.

§ 2 Auf- und Abrundungsregelung

I: Weist ein Ergebnis beiderseits 4 Tore oder mehr auf, wird es beidseitig um 4 Tore reduziert. Als Ausnahme gilt der Endstand von 4:4-Unentschieden. Der bleibt stehen.

II: Endet ein kompletter Spieltag 0:0-Unentschieden, wird dieser durchweg auf 1:1 aufgerundet.

§ 3 Golden Goal

Endet ein K.O.-Spiel nach vorgesehener Distanz (zwei Borussia-Spiele) unentschieden, gilt das direkt nächste Spiel als Verlängerung. Wer dort den besseren Tipp landet, gewinnt per „Golden Goal“.

§ 4 Elfmeterschießen

I: Endet ein Spiel nach Verlängerung unentschieden, findet ein Elfmeterschießen, mit drei abzugebenden Tipps, statt. Fällt in Kategorie I, II und III keine Entscheidung, folgt das nächste Spiel.

II: Das Endergebnis muss ein realistisches Resultat darstellen. Deshalb werden ggf. Tore vom Sieger zum Verlierer verschoben.

§ 5 Vorsprung

I: Im PFB-Pokal startet der Klassenhöhere mit einem Tor Vorsprung.

II: Lauten in einem Spiel eines Klassenhöheren gegen Niedrigeren beide Tipps exakt gleich, ist beiden Gegnern ausnahmsweise das Neutippen des zweiten Spiels der Borussia zu ermöglichen. Dieser neue Tipp gilt jedoch nicht für die laufende Superliga-Saison.

§ 6 Zuschauerzahlen

Die Zahlen werden vom Veranstalter festgelegt. Dieser orientiert sich dabei stets an der aktuellen Tabelle und sonstigen bekannten Merkmalen.

§ 7 Torschützen und Verwarnungen

Die Torschützen sowie Verwarnungen werden vom Veranstalter gemäß eines Würfelsystems ausgelost. Dieses System ist separat einzusehen. Verletzte Spieler werden nicht ausgelost.

§ 8 Sperre eines Spielers

I: Eine rote Karte in der Meisterschaft sperrt den Spieler für die folgenden drei, eine gelb-rote Karte für das folgende und die vierte gelbe sowie jede weitere dritte gelbe Karte fürs nächste Spiel.

II: Eine rote Karte im PFB-Pokal sperrt den Spieler für die folgenden zwei, eine gelb-rote Karte für das nächste, die zweite gelbe sowie jede weitere zweite gelbe Karte für das nächste Pokalspiel.

III: Unabhängig, ob der Verein aus dem Wettbewerb ausscheidet, ob ein Spieler zwischenzeitlich den Verein wechselte oder ob das Saisonende bereits erreicht ist.t.

§ 9 Meistersterne

Eine Meisterschaft berechtigt zu einem Bronze-Stern, fünf Titel, berechtigen zu einem Silber-Stern und bei zehn Titeln darf ein Gold-Stern getragen werden. Andere Farben sind nicht erlaubt.

 

Abschnitt IV: Geschäftliche Rahmenbedingungen

§ 1 Einnahmen

I: Eintritt, Prämien, Lizenz und Gehalt sind für alle Superligisten festgelegt. Sie sind für die jeweils aktuelle Serie separat einzusehen. Beim Abstieg sinkt das Kapital auf null.

II: Die Einnahmen im PFB-Pokal werden geteilt. Die des Pokalfinales sind gesondert geregelt. Die am Endspiel teilnehmenden Vereine erhalten je 45 Prozent, die Lageweger Bären 10 Prozent. Auswärts bei Amateurvereinen, kann keine Einnahme erzielt werden.

§ 2a Der Transfermarkt

I: Der Transfermarkt öffnet zügig nach Beendigung der Saison. Die Klubs transferieren in Reihenfolge gemäß Endtabelle. Es beginnt dementsprechend der Meister, es beendet der letzte Nichtabsteiger.

II: Der Meister bis Dritte sind berechtigt, zum Zeitpunkt des Transfergeschäfts, zwei eigene Spieler zu sichern. Der Vierte und Fünfte sind berechtigt einen Spieler zu sichern.

III: Das Geld des kaufenden Vereins wird dem verkaufenden Verein gutgeschrieben

§ 2b Der kostenfreie Transfermarkt

Alle ausgemusterten Spieler, erscheinen zur Winterpause der neuen Serie, auf der 2. Transferliste.
Es besteht keine Rangfolge, in Streitfällen hat der höher platzierte Klub Vorkaufsrecht. Alle Spieler der Absteiger erscheinen zudem auf der 2. Liste. Mehr als zwei Spieler zu nehmen, ist nicht erlaubt.

§ 2c Ausleihen von Spielern

Ein Spieler kann ausgeliehen werden. Die Frist darf nicht länger als der bestehende Vertrag sein.
Eine Leihgebühr darf ausgehandelt werden, muss aber finanzierbar sein. Bei Ende des Vertrags erscheint der Spieler auf der Transferliste. Die Rechte hat der ausleihende Verein.

§ 2d Der Trainer-Transfermarkt

I: Für Trainer gilt lediglich der Status: frei oder besetzt.

II: Eine Trainerentlassung während der Saison bedeutet zwingend, dass der nachfolgende Trainer von der Trainer-Transferliste oder der aktuelle Co-Trainer (falls vorhanden) nominiert werden muss.

III: Beim Trainerwechsel zu Saisonbeginn besteht grundsätzlich die Wahl zwischen einem Trainer der Trainer-Transferliste oder einem Eigengewächs. Bei jedem zweiten neuen Trainer zu Saisonbeginn ist zwingend die Transferliste zu nutzen (50:50-Regelung).

IV: Ein Co-Trainer muss nicht zwingend aufgestellt werden. Er darf vom Trainer-Transfermarkt genommen oder auch neu erfunden werden.

V: Alle Trainerkandidaten, die vereinsintern besetzt sind (Präsident usw.) müssen beim jeweiligen Klub zwecks Freigabe angefragt werden.

VI: Trainerwechsel zu Konkurrenzverbänden sind auch während laufender Saison zulässig.

§ 3 Unverkäufliche Spieler

Bei Vertragsablauf hat der jeweils am Transfermarkt tätige Klub die Möglichkeit, einen anderen Spieler zu erlangen. Zu zahlen ist der Wert des unverkäuflichen Spielers. Hier kann es sich auch um einen Spieler handeln, dessen Vertrag noch nicht ausgelaufen ist.

§ 4 Eigengewächse

I: Vor Beginn einer jeweils neuen Spielzeit, dürfen Klubs ohne Fußballinternat, einen Spieler, welcher nicht auf der Transferliste steht, zusätzlich ins Team holen. Klubs, die ein Fußballinternat besitzen, dürfen zwei Eigengewächse nominieren.

II: Die Eigengewächse dürfen lediglich zwei Vor- und zwei Familiennamen haben. Der Name muss als solcher zu erkennen sein. Es darf keine Redewendung, Aneinanderreihung von Ausdrücken oder ähnliches sein. 35 Buchstaben dürfen nicht überschritten werden.

III: Eigengewächse dürfen keine Namensähnlichkeit zu bereits existierenden oder altersbedingt ausgeschiedenen Spielern haben. Auch völlige Namensgleichheit, lediglich mit Nummerierung (auf Peter Schulz folgt Peter Schulz 2) ist nicht erlaubt.

Namensähnlichkeit bedeutet, dass der/die Name(n) zwar in leicht abgeänderter Form, aber mit deutlich erkennbarem Bezug zum ursprünglichen Spieler, ausgewählt worden (auf Bananen Joe folgt Banana Joe).

§ 5 eigene auslaufende Spieler

Eigene auslaufende Spieler dürfen zum Zeitpunkt des Transfergeschäfts neu gekauft werden.

§ 6 Torwart-Transfers

Jeder Klub darf maximal drei Torhüter verpflichten. Torhüter dürfen nicht als Feldspieler eingesetzt werden. Sofern zum Zeitpunkt der Transferaktivitäten ein Klub bereits über drei Torhüter verfügt, ist es dem Klub untersagt, weitere Torhüter einzukaufen.

§ 7 Höchstalter

Feldspieler scheiden mit erreichtem 35. Lebensjahr aus, Torhüter mit 40 Jahren.

§ 8 Restgeld

I: Es wird kein Verein zwingend am Transfermarkt tätig werden müssen. Eingespartes Geld bleibt grundsätzlich erhalten.

II: Der gezahlte Preis für einen Spieler wird dementsprechend auf Seiten des Vereins, welcher diesen Spieler verliert, gutgeschrieben.

§ 9 Steuern

Sobald für alle Superligisten das neue Saison-Startkapital Saison feststeht, werden Steuern erhoben.

§ 10a Vertragsauslosungen

I: Alle Eigengewächse sowie alle Spieler, deren Verträge ausgelaufen sind, erhalten neue Verträge. Sie werden ausgelost. Minimal 1 Jahr, maximal 4 Jahre.

II: Die Auslosung läuft per Würfelsystem wie folgt: 1 Auge bedeutet ein Jahr, 2 bis 3 Augen zwei Jahre, 4 bis 5 Augen drei Jahre und 6 Augen vier Jahre Vertrag.

§ 10b Verträge im Profibereich

Alle Verträge gelten nur für die Superliga. Von den ausscheidenden Klubs, sind alle Spieler, ungeachtet des Vertrages, kostenfrei zu erwerben.

§ 11 Vereinskader

Die Kader müssen zwischen 18 und 23 Profis bestehen. Umfasst der Kader weniger als 18 Spieler, verliert der Klub grundsätzlich die Lizenz zur angehörigen Klasse und steigt zu den Amateuren ab. Die Neuregelung der Liga erfolgt dann gemäß Abschnitt IV, § 14. Plus endgültiger Prüfung.

§ 12 Stadien und Ausbau

Bei jedem absoluten Superliga-Neuling wird die Stadiongröße per Würfel ausgelost. Die -1- fällt aus der Wertung. Bei der -2- handelt es sich um ein 20.000er Stadion, bei der -3- handelt es sich um ein 30.000er Stadion usw.

Im zweiten Wurf gilt bei 1 bis 3 die Grenze bis weitere 5.000 Plätze, bei 4 bis 6 ab der 5.000er Grenze. Die Festlegung innerhalb dieser 5.000 Plätze obliegt dann dem Veranstalter.

Mit Beendigung der Saison 2003/04 ist ein Ausbau des Stadions nicht weiter erlaubt. Der Preis für 5.000 Stadionplätze liegt bei 1 Mio. Mark. Lediglich ein völlig neuer Aufsteiger ins Profigeschäft, darf bei Klassenerhalt im Aufstiegsjahr noch davon Gebrauch machen.

§ 13 Fußball-Internate

Alle Klubs sparen auf die Einführung eines Fußball-Internats, welches bei 50 Mio. Mark erreicht ist. Fortan stehen den Klubs dann zwei neue Jugendspieler für das Profiteam offen.

§ 14 Lizenzentzug

I: Scheidet ein Klub während der Saison aus, werden alle seine Partien aus der Wertung genommen. Er wird dann mit 0:0-Toren und 0 Punkten ans Tabellenende gesetzt.

II: Erhält ein Superligist für die nächste Spielzeit keine Lizenz, steigt er ab. Alle unter ihm befindlichen Klubs übernehmen dann eine, um einen Platz verbesserte Position. Dies gilt bis in die Aufstiegsrunde.

III: Bei Lizenzentzug nach Ende der Spielzeit, folgt ein Entscheidungsspiel Superliga / Aufstiegsrunde.

VI: Bei mehr als einem Lizenzentzug nach Ende der Saison, bestimmt das „Kleines Gremium“.

 

Abschnitt V: Wahlen

§ 1 Fußballer des Jahres

Der Spieler des Jahres wird für die abgelaufene Saison von allen Vertretern der Superliga gewählt.

§ 2 PFB-Auswahlteam

I: Die PFB-Auswahl wird vom Meister aufgestellt. Bei Ablehnung übernimmt der Veranstalter. Man orientiert sich an Zahlen und Fakten. Nominiert werden 15 Spieler für das Spiel gegen die Auswahl des SFV (vgl. § 4 UA- Reglement).

II: Der Trainer des Meisters ist auch Trainer der PFB-Auswahlmannschaft.

§ 3 Sonstige Wahlen

Andere Wahlen werden grundsätzlich von allen Teilnehmern der Superliga durchgeführt. Es gibt Ausnahmen.

 

Schlusswort

Das Regelwerk unterliegt ständigen Schwankungen. Um den Standard aktuell und verbesserungsfähig zu halten, können ausdrücklich nur im Rahmen des „Kleinen Gremiums“ Änderungen der Regeln vorgenommen werden.

Alle weiteren Tippligisten haben erst dann Mitspracherecht, wenn das „Kleine Gremium“ entscheidet, die Angelegenheiten auf die gesamte TIPLIGA zu erweitern. Das Schlusswort ist bindend.