PFB-Reglement

Abschnitt I: Durchführung des Wettbewerbs

§ 1 Tipps

Abs. I: Alle Teilnehmer geben vor dem Start der jeweiligen Hin- bzw. Rückrunde die Tipps für alle Meisterschaftsspiele Borussia Mönchengladbachs ab.

Abs. II: Die Tipps für DFB-Pokalspiele, internationale Spiele und andere Pflichtspiele der Borussia, werden rechtzeitig vom Veranstalter eingeholt.

Abs. III: Eine nicht rechtzeitige Abgabe des Tippzettels kann zur automatischen Niederlage führen. Denn liegen innerhalb einer kompletten PFB-Partie von einem Klub keine Tipps vor, gewinnt der Gegner mit 2:0-Toren.

Abs. IV: Wenn Klubs aufeinander treffen, die beide keine rechtzeitige Tipp-Abgabe innerhalb einer kompletten PFB-Partie lieferten, endet das Spiel 0:0.

§ 2 Wertung der Tipps

Abs. I: Für den Gold-Tipp erhält der Klub 4 Tore, für den Differenz-Tipp 3 Tore, für den Halbrichtigen-Tipp* 2 Tore, für den Trendtipp 1 Tor und für den Nieten-Tipp kein Tor.

*Erläuterung
Beim halbrichtigen Tipp muss immer die Grundvoraussetzung des richtigen Trends vorhanden sein. Lautet der Tipp beispielsweise 1:0, das Resultat aber 1:2, ist dies kein halbrichtiger, sondern ein Nieten-Tipp, obwohl eine Hälfte des Resultats mit dem abgegebenen Tipp übereinstimmt.

Abs. II: 
Gold-Tipp = exakt richtig
Differenz-Tipp = Höhe des Resultats richtig
Halbrichtigen-Tipp = Hälfte des Resultats richtig
Trend-Tipp = „nur“ Sieger des Spiels richtig
Nieten-Tipp = falsch getippt

§ 3 Die Spielpaarungen

Abs. I: Ein Spiel im PFB besteht aus zwei Spielen Borussia Mönchengladbachs.

Abs. II: In Ausnahmefällen kann auch auf andere Spiele zurückgegriffen werden, oder ein Spiel im PFB auf nur ein Spiel der Borussia reduziert werden.

Abs. III: Für die Durchführung der Superliga-Meisterschaft und der Aufstiegsrunde zur Superliga werden grundsätzlich Bundesliga-Spiele verwendet.

Abs. IV: Für den PFB-Pokal werden grundsätzlich DFB-Pokalspiele und internationale Spiele verwendet. Nach Ausscheiden sowie fehlender internationaler Qualifikation, wird auf Meisterschaftsspiele zurückgegriffen.

Abs. V: Weitere Spielpaarungen bestehen im United Association, deren Vorgaben im dortigen Reglement einzusehen sind.

§ 4 Spielausfall

Sobald ein Spiel der Borussia ausfällt oder kurzfristig verlegt wird, tritt automatisch das nächst folgende Spiel an die Stelle des ausgefallenen oder verlegten Spiels.

 

Abschnitt II: Aufteilung des Wettbewerbs

§ 1: Die Ligen und Wettbewerbe

Abs. I: Die Superliga besteht aus 14, die Aufstiegsrunde zur Superliga  aus 6 Vereinen.
Der PFB-Pokal wird von 24 Klubs, darunter 10 Amateurvereinen, absolviert.

Abs. II: Gemeinsam mit dem Surrealistischen Fußballverband (SFV) findet ein vereinigter Wettbewerb statt, dessen Durchführung dem UA-Reglement zu entnehmen ist.

§ 2: Das Ab- und Aufstiegsreglement

Der Vorletzte und Letzte steigt aus der Superliga ab. Der Erste und Zweite der Aufstiegsrunde steigt in die Superliga auf.

§ 3 Lizenzentzug

Abs. I: Insofern ein Klub noch während der Saison aus dem lfd. Wettbewerb aussteigt, werden alle seine gespielten Partien aus der Wertung, und der Verein direkt aus der Tabelle genommen. Er wird dann mit 0:0-Toren und 0 Punkten ans Tabellenende gesetzt.

Abs. II: Insofern ein Superligist die Lizenz für die nächste Spielzeit nicht erhält, steigt er ins Amateurlager ab. Alle unter dem betroffenen Klub befindlichen Klubs, übernehmen dann eine, um einen Platz verbesserte Position, ein. Dies gilt bis in die Aufstiegsrunde hinein.

Abs. III: Vollzieht sich der Lizenzentzug direkt nach Ende der regulären Spielzeit, kommt es (im Regelfall) zum Entscheidungsspiel zwischen dem Tabellen-13. und dem Dritten der Aufstiegsrunde.

Abs. VI: Bei mehr als einem Lizenzentzug nach Ende der Saison, bestimmt der Verband (Kleines Gremium) die weitere Verfahrensweise.

§ 4 Meisterschaft

Abs. I: In der Meisterschaft wird zunächst eine Hin- und Rückrunde ausgetragen. Im Anschluss daran treffen die vier Erstplatzierten im „Final-Four“, zwei weitere Male aufeinandertreffen. Für den Rest ist Saisonende.

Abs. II: Im Final-Four geht es mit erreichten Toren und Punkten der regulären Serie weiter.

Abs. III: Meister wird der punktbeste Verein aus regulärer Saison und dem Final-Four. Bei Gleichheit entscheidet die Tordifferenz, danach die mehr erzielten Tore.

Abs. IV: Bei absolutem Gleichstand zählt der direkte Vergleich. Ist dieser unentschieden, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Boden (Auslosung) statt. Dies gilt nicht für Klubs, deren Platzierungen für Titelvergaben oder Qualifikationen bedeutungslos sind.

§ 5 PFB-Pokalwettbewerb

Abs. I: Es findet pro Runde ein Spiel statt. Pokalsieger wird, wer ohne Niederlage bleibt.

Abs. II: Im Achtelfinale I stehen neben zehn Amateurklubs, die sechs Superligisten der Plätze 9 bis 14 der Vorsaison. Ab dem Achtelfinale II steigen die ersten acht Plätze in den Wettbewerb ein.

Abs. III: Alle Pokalspiele werden ausgelost. Amateurklubs haben gegen Profis Heimrecht.

Abs. IV: Das Pokalfinale findet stets, auch unter Beteiligung stadteigener Klubs, in der Lageweger Vandeburg-Kampfbahn statt. Der Verband behält sich andere Austragungsorte (Auslosung) vor.

§ 6 Aufstiegsrunde

Die Aufstiegsrunde zur Superliga wird einheitlich mit sechs Vereinen, im Modus des Hin- und Rückspiels ausgetragen. Der Erste und Zweite steigt direkt auf.

Bei Gleichheit in der Tabelle, zählt die Tordifferenz. Bei Tordifferenzgleichheit entscheiden die mehr erzielten Tore. Bei kompletter Gleichheit der direkte Vergleich. Bei Remis folgt ein Entscheidungsspiel.

§ 7 internationale Teilnahme

Meister, Vize-Meister, Dritter und PFB-Pokalsieger, qualifizieren sich für die UA-Liga.
Der Pokal-Finalist vertritt den PFB-Pokalsieger nicht. Es qualifiziert sich dann der Vierte.

 

Abschnitt III: Regeln im Wettbewerb

§ 1 Die ´Ewige´ Tabelle

Abs. I: In der Superliga werden alle erzielten Punkte durch die Anzahl aller absolvierten Spiele dividiert. Der Schnitt sorgt dann für die Platzierung.

§ 2 Auf- und Abrundungsregelung

Abs. I: Insofern ein Spielergebnis beiderseits 4 Tore oder mehr aufweist, wird es beidseitig um diese 4 Tore reduziert. Als Ausnahme gilt der Endstand von 4:4-Unentschieden.

Abs. II: Insofern ein kompletter Spieltag der Superliga 0:0-Unentschieden endet, wird dieser durchweg auf 1:1 aufgerundet.

§ 3 Golden Goal

Insofern ein K.O.-System-Spiel nach vorgesehener Distanz (Regelfall zwei Borussia-Spiele) unentschieden endet, gilt das direkt nächste Spiel als Verlängerung. Wer bei diesem Spiel den besseren Tipp landet, gewinnt per Golden Goal.

§ 4 Elfmeterschießen

Abs. I: Ist ein K.O.-Spiel nach Verlängerung unentschieden, findet ein Elfmeterschießen statt. Dabei sind drei Tipps abzugeben. Fällt in Kategorie I, II und III keine Entscheidung, folgt das nächste Borussia-Spiel.

Abs. II: Das Ergebnis nach dem Elfmeterschießen muss ein realistisches Resultat darstellen. Zur Not werden Tore vom Sieger zum Verlierer verschoben o. ä.

§ 5 Vorsprung

Abs. I: Insofern im PFB-Pokal Superligisten gegen Amateurvereine spielen, startet der Klassenhöhere mit einem Tor Vorsprung.

Abs. II: Lauten in einem Spiel eines Klassenhöheren gegen Niedrigeren beide Tipps exakt gleich, ist beiden Gegnern ausnahmsweise das Neutippen des zweiten Spiels der Borussia zu ermöglichen. Dieser neue Tipp gilt jedoch nicht für die laufende Superliga-Saison.

§ 6 Zuschauerzahlen

Die Zahlen werden vom Veranstalter festgelegt. Dieser orientiert sich dabei stets an der aktuellen Tabelle und sonstigen bekannten Merkmalen.

§ 7 Torschützen und Verwarnungen

Die Torschützen sowie Verwarnungen werden vom Veranstalter gemäß eines Würfelsystems ausgelost. Dieses System ist separat einzusehen. Verletzte Spieler werden nicht ausgelost.

§ 8 Sperre eines Spielers

Abs. I: Eine rote Karte in der Meisterschaft sperrt den Spieler für die folgenden drei, eine gelb-rote Karte für das folgende und die vierte gelbe sowie jede weitere dritte gelbe Karte ebenfalls für das folgende Meisterschaftsspiel.

Abs. II: Eine rote Karte im PFB-Pokalwettbewerb sperrt den Spieler für die folgenden zwei, eine gelb-rote Karte für das nächste, die zweite gelbe Karte sowie jede weitere zweite gelbe Karte ebenfalls für das folgende Pokalspiel.

Abs. III: Unabhängig davon bleibt, ob der Verein aus dem Wettbewerb ausscheidet, ob ein Spieler zwischenzeitlich den Verein wechselte oder ob das Saisonende bereits erreicht ist.

§ 9 Meistersterne

Sobald ein Klub die Meisterschaft errungen hat, ist er zu einem Bronze-Stern auf dem Trikot berechtigt. Bei fünf Titeln, darf ein Silber-Stern und bei zehn Titeln ein Gold-Stern getragen werden. Andere Farben sind nicht erlaubt.

 

Abschnitt IV: Geschäftliche Rahmenbedingungen

§ 1 Einnahmen

Abs. I: Eintritt, Prämien, Lizenz und Gehalt sind für alle Superligisten festgelegt. Sie sind für die jeweils aktuelle Serie separat einzusehen. Beim Abstieg sinkt das Kapital auf null.

Abs. II: Die Einnahmen im PFB-Pokal werden geteilt. Die des Pokalfinales sind gesondert geregelt. Die am Endspiel teilnehmenden Vereine erhalten je 45 Prozent, die Lageweger Bären 10 Prozent. Auswärts bei Amateurvereinen, kann keine Einnahme erzielt werden.

§ 2a Der Transfermarkt

Abs. I: Der Transfermarkt wird baldmöglichst nach Beendigung der Saison eröffnet. Die Klubs transferieren in Reihenfolge gemäß Endtabelle. Es beginnt dementsprechend der Meister, es beendet der Zwölfte.

Abs. II: Der Meister bis Dritte sind berechtigt, zum Zeitpunkt des Transfergeschäfts, zwei eigene Spieler zu sichern. Der Vierte und Fünfte sind berechtigt einen Spieler zu sichern.

Abs. III: Das Geld des kaufenden Vereins wird dem verkaufenden Verein gutgeschrieben.

§ 2b Der kostenfreie Transfermarkt

Alle ausgemusterten Spieler, erscheinen zur Winterpause der neuen Serie, auf der 2. Transferliste. Es besteht keine Rangfolge, in Streitfällen hat der höher platzierte Klub Vorkaufsrecht. Alle Spieler der Absteiger erscheinen zudem auf der 2. Liste. Mehr als zwei Spieler zu nehmen, ist nicht erlaubt.

§ 2c Ausleihen von Spielern

Ein Spieler kann ausgeliehen werden. Die Frist darf nicht länger als der bestehende Vertrag sein. Eine Leihgebühr darf ausgehandelt werden, muss aber finanzierbar sein. Bei Ende des Vertrags erscheint der Spieler auf der Transferliste. Die Rechte hat der ausleihende Verein.

§ 2d Der Trainer-Transfermarkt

Abs. I: Trainer stehen nicht unter Vertrag und sind somit kostenfrei. Für sie gilt lediglich der Status: frei oder besetzt.

Abs. II: Eine Trainerentlassung während der Saison bedeutet zwingend, dass der nachfolgende Trainer von der Trainer-Transferliste oder der aktuelle Co-Trainer (falls vorhanden) nominiert werden muss.

Abs. III: Beim Trainerwechsel zu Saisonbeginn besteht grundsätzlich die Wahl zwischen einem Trainer der Trainer-Transferliste oder einem Eigengewächs. Bei jedem zweiten neuen Trainer zu Saisonbeginn ist zwingend die Transferliste zu nutzen (50:50-Regelung).

Abs. IV: Ein Co-Trainer darf, muss jedoch nicht nominiert werden. Er darf ebenfalls vom Trainer-Transfermarkt genommen oder auch neu erfunden werden.

Abs. V: Alle Trainerkandidaten, die vereinsintern besetzt sind (Präsident usw.) müssen beim jeweiligen Klub zwecks Freigabe angefragt werden.

Abs. VI: Trainerwechsel zu Konkurrenzverbänden sind auch während laufender Saison zulässig.

§ 3 Unverkäufliche Spieler

Bei Vertragsablauf hat der jeweils am Transfermarkt tätige Klub die Möglichkeit, einen anderen Spieler zu erlangen. Zu zahlen ist der Wert des unverkäuflichen Spielers. Hier kann es sich auch um einen Spieler handeln, dessen Vertrag noch nicht ausgelaufen ist.

§ 4 Eigengewächse

Abs. I: Vor Beginn einer jeweils neuen Spielzeit, dürfen Klubs ohne Fußballinternat, einen Spieler, welcher nicht auf der Transferliste steht, zusätzlich ins Team holen. Klubs, die ein Fußballinternat besitzen, dürfen zwei Eigengewächse nominieren.

Abs. II: Die Eigengewächse dürfen lediglich zwei Vor- und zwei Familiennamen haben. Der Name muss als solcher zu erkennen sein. Es darf keine Redewendung, Aneinanderreihung von Ausdrücken oder ähnliches sein. 35 Buchstaben dürfen nicht überschritten werden.

Abs. III: Eigengewächse dürfen keine Namensähnlichkeit zu bereits existierenden oder altersbedingt ausgeschiedenen Spielern haben. Auch völlige Namensgleichheit, lediglich mit Nummerierung (auf Peter Schulz folgt Peter Schulz 2) ist nicht erlaubt.

Namensähnlichkeit bedeutet, dass der/die Name(n) zwar in leicht abgeänderter Form, aber mit deutlich erkennbarem Bezug zum ursprünglichen Spieler, ausgewählt worden (auf Bananen Joe folgt Banana Joe).

Bereits bestehende Dubletten sind von dieser Regel ausgenommen.

§ 5 eigene auslaufende Spieler

Mit Beginn des Transfermarkts für die Spielzeit 2005/06 dürfen eigene auslaufende Spieler zum Zeitpunkt des Transfergeschäfts zum bestehenden Preis neu gekauft werden.

§ 6 Torwart-Transfers

Jeder Profiklub Phantasiens darf maximal drei Torhüter verpflichten. Torhüter dürfen nicht als Feldspieler eingesetzt werden. Sofern zum Zeitpunkt der Transferaktivitäten ein Klub bereits über drei Torhüter verfügt, ist es dem Klub untersagt, weitere Torhüter einzukaufen.

§ 7 Höchstalter

Alle Feldspieler scheiden mit erreichtem 35. Lebensjahr automatisch aus dem Profigeschehen aus. Für Torhüter liegt das Höchstalter bei 40 Jahren.

§ 8 Restgeld

Abs. I: Es wird kein Verein zwingend am Transfermarkt tätig werden müssen. Eingespartes Geld bleibt grundsätzlich erhalten.

Abs. II: Der gezahlte Preis für einen Spieler wird dementsprechend auf Seiten des Vereins, welcher diesen Spieler verliert, gutgeschrieben.

§ 9 Steuern

Sobald für alle Profi-Vereine das Startkapital zur jeweils neuen Saison feststeht, werden darauf gemäß Steuerkatalog, Steuern erhoben.

§ 10a Vertragsauslosungen

Abs. I: Alle Eigengewächse sowie alle Spieler, deren Verträge ausgelaufen sind, erhalten neue Verträge. Sie werden ausgelost. Minimal 1 Jahr, maximal 4 Jahre.

Abs. II: Die Auslosung läuft per Würfelsystem wie folgt: 1 Auge bedeutet ein Jahr, 2 bis 3 Augen zwei Jahre, 4 bis 5 Augen drei Jahre und 6 Augen vier Jahre Vertrag.

§ 10b Verträge im Profibereich

Alle Verträge gelten nur für den Profibereich. Von den Absteigern oder sonstigen, aus dem Profigeschehen ausscheidenden Vereinen, sind alle Spieler (ungeachtet des Vertragsablaufs) kostenfrei zu erwerben. Dabei steht jedem interessierten Klub lediglich ein Spieler zur Auswahl, solange Spieler zur Verfügung stehen. Sie erscheinen auf der Winter-Transferliste.

§ 11 Vereinskader

Die Kader müssen zwischen 18 und 23 Profis bestehen. Umfasst der Kader weniger als 18 Spieler, verliert der Klub grundsätzlich die Lizenz zur angehörigen Klasse und steigt zu den Amateuren ab. Die Neuregelung der Liga erfolgt dann gemäß § 4 des 2. Regelabschnittes. Eine endgültige Prüfung findet jedoch statt.

§ 12 Stadien und Ausbau

Bei jedem absoluten Superliga-Neuling wird die Stadiongröße per Würfel ausgelost.
Die -1- fällt aus der Wertung. Bei der -2- handelt es sich um ein 20.000er Stadion, bei der
-3- handelt es sich um ein 30.000er Stadion usw.

Im 2. Wurf gilt bei 1 bis 3 die Grenze bis weitere 5.000 Plätze, bei 4 bis 6 ab der 5.000er Grenze. Die Festlegung innerhalb dieser 5.000 Plätze obliegt dann dem Veranstalter.

Mit Beendigung der Saison 2003/04 ist ein Ausbau des Stadions nicht weiter erlaubt. Der Preis für 5.000 Stadionplätze liegt bei 1 Mio. Mark. Lediglich ein völlig neuer Aufsteiger ins Profigeschäft, darf bei Klassenerhalt im Aufstiegsjahr noch davon Gebrauch machen.

§ 13 Fußball-Internate

Mit Beginn der Spielzeit 2006/07 sparen alle Profiklubs auf das Anlegen eines Fußball-Internats. Zu sparen sind 50 Mio. Mark. Bei erreichter Finanzierung steht den Klubs dann fortan der Einsatz von jährlich zwei neuen Jugendspielern für das Profiteam offen.

 

Abschnitt V: Wahlen

§ 1 Fußballer des Jahres

Der Spieler des Jahres wird für die jeweils abgelaufene Saison von allen Vertretern der Superliga gewählt.

§ 2 PFB-Auswahlteam

Abs. I: Die PFB-Auswahlmannschaft wird vom Veranstalter bestimmt, sofern der Tipper des Meisterteams die Aufstellung ablehnt. Dieser orientiert sich in der Hauptsache an Zahlen und Fakten. Nominiert werden 15 Spieler. Die Auswahl trifft zum Saisonende auf die SFV-Auswahl (vgl. § 4 UA- Reglement).

Abs. II: Der Trainer des Meisters wird jeweiliger Trainer der PFB-Auswahlmannschaft.

§ 3 Sonstige Wahlen

Andere Wahlen werden grundsätzlich von allen Teilnehmern der Superliga durchgeführt. Es gibt Ausnahmen.

 

Schlusswort

Das Regelwerk unterliegt ständigen Schwankungen. Um den Standard aktuell und verbesserungsfähig zu halten, können ausdrücklich nur im Rahmen des „Kleinen Gremiums“ Änderungen der Regeln vorgenommen werden.

Alle weiteren Tippligisten haben erst dann Mitspracherecht, wenn das „Kleine Gremium“ entscheidet, die Angelegenheiten auf die gesamte Tippliga zu erweitern. Das Schlusswort ist bindend.